Integrationskurs

Kursbeschreibung:

Der Kurs wendet sich an Migrant/innen, die Anspruch auf einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurs haben und noch keine oder geringe Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Im Rahmen des Integrationskurses erlernen sie grundlegende Deutschkenntnisse und erhalten einen Einblick in das deutsche Wertesystem, Gesellschaft und Kultur. Im Landkreis Hildburghausen umfasst das Angebot Alphabetisierungskurse, sowie den allgemeinen Integrationskurs.

Zugangsvoraussetzung:

a) Verpflichtung gemäߧ 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AufenthG (keine einfachen Sprachkenntnisse)
- kann von der Ausländerbehörde ausgestellt werden

b) Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b AufenthG (keine ausreichenden Sprachkenntnisse)
- kann von der Ausländerbehörde ausgestellt werden

c) Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (in besonderer Weise integrationsbedürftig)
- kann von der Ausländerbehörde ausgestellt werden

d) Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Integrationskursverordnung
- kann vom Jobcenter im Rahmen des Leistungsbezug SGB II ausgestellt werden

e) Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 4 Abs. Satz 1 Nr. 3 Integrationskursverordnung
- kann vom BAMF ausgestellt werden, sofern der:

„Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) gemäß § 44 Absatz 4 Satz 2 Alternative 2 Aufenthaltsgesetzt für:

  • Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG
  • Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG“,

positiv beschieden wird

  • mit diesem Antrag können Asylbewerber aus Eritrea, Irak, Iran, Syrien oder Somalia schon während des laufenden Asylverfahren die Zulassung zum Integrationskurs beantragen
  • ebenso kann die Bestätigung vom BAMF ausgestellt werden, sofern der „Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) für Ausländer gemäß § 44 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)“ positiv beschieden wird

f) Bestätigung über den Anspruch auf einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs gemäß § 9 Abs. 1 BVFG i. V. m. § 6 Abs. 2 IntV
- diese Bestätigung können Spätaussiedler erhalten

Kursdauer:

  • allgemeiner Integrationskurs 600 UEi + 100 UE Orientierungskurs 200 UE A1, 200 UE A2, 200 UE B1)
  • Alphabetisierungskurs 900 UE (300 UE Alphabetisierung, 300 UE A1, 300 UE A2/B1) + 100 UE Orientierungskurs

Kursziel:

  • Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ-Prüfung) bescheinigt das jeweilige Sprachniveau (Unter A2, A2 oder B1)
  • Test „Leben in Deutschland“ (Test LiD) bescheinigt wird das Bestehen
  • das „Zertifikat Integrationskurs“ erhält der Teilnehmer, sofern er die „DTZ-Prüfung“ mit B1 und den Test „Leben in Deutschland“ mit mehr als 17 Punkten bestanden hat

Weitere Anmerkungen

  • auf Antrag und mit dem Nachweis der Bedürftigkeit können anfallende Fahrtkosten vom BAMFi übernommen werden (Antrag auf Fahrtkostenzuschuss bzw. Fahrtkostenerstattung)
  • auf Antrag und mit dem Nachweis der Bedürftigkeit können anfallende Kursgebühren vom BAMF übernommen werden (Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs)
  • jede Person kann auch ohne Bestätigung/Berechtigung des BAMF an einem Integrationskurs teilnehmen, die Kosten belaufen sich dann auf 3,90€ pro UE und sind vor Modulbeginn zu zahlen
  • jede Person die eine Bestätigung/Berechtigung zur Kursteilnahme, jedoch keine Kostenbefreiung erhält, darf zu einen Kostenbeitrag von 1,95€ pro UE einen Integrationskurs besuchen. Der Beitrag ist vor Modulbeginn zu entrichten.
  • Sollten Sie die Prüfung nicht erfolgreich (B1-Sprachniveau nach GERii) bestehen, haben sie die Möglichkeit noch einmal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses zu wiederholen
  • Sollten Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen haben besteht die Möglichkeit, dass das BAMF 50% des gezahlten Kostenbeitrags zurückzahlt. Dies gilt nur, wenn zwischen Ausstellen der Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind.
  • weitere Informationen unter http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
  • Es gibt noch weitere Zugangsvoraussetzungen, aufgelistet sind hier die Zugänglichsten

Anbieter und Ansprechpartner

Kreisvolkshochschule Hildburghausen
Obere Marktstraße 44
98646 Hildburghausen

Fr. Richter

Telefon: 03685/709285
Isabel.richter@vhs-th.de 
https://kvhs.landkreis-hildburghausen.de/ 

Hildburghäuser Bildungszentrum e.V.
Breiter Rasen 4
98646 Hildburghausen

Fr. Schall

Telefon: 03685/7923 – 0
schall@hbz-hildburghausen.de 
http://www.hbz-hildburghausen.de/ 

Bildungs- und Schulungs-Institut gGmbH
Waldstraße 9
98646 Hildburghausen

Fr. Leser

Telefon: 03681/455500
leser@bsi-suhl.de 
http://www.bsi-schweinfurt.de