Sprachkurse nach der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung – DeuFöV)

Kursbeschreibung
Im Rahmen der Sprachförderung des BAMF werden Berufssprachkurse angeboten. Diese ermöglichen es Migranten fachspezifisch oder allgemeine Sprachabschlüsse zu erwerben. Im Landkreis Hildburghausen wird das Angebot auf allgemeine Sprachabschlüsse fokussiert. Sollten Sie Interesse an Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Spezialmodule Handel, Gewerbe, Pflege oder Pädagogik) im Rahmen der Deutschsprachförderverordnung haben, wenden Sie sich bitte an einen der unten aufgeführten Ansprechpartner die Sie beratend zu unterstützen.

Zugangsvoraussetzung

  • Für den Besuch des jeweiligen Sprachniveaus muss der Nachweis erbracht werden, dass das nächstniedrigere Sprachniveau durch den Teilnehmer erfüllt wird. Zertifikate dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ kann das Sprachniveau mit einem Einstufungstest beim Berufssprachkursanbieter nachgewiesen werden.
  • Ausstellung einer Berechtigung durch das Jobcenter für Leistungsempfänger nach SGB II
  • Leistungsempfänger nach den AsylbLG können eine Berechtigung von der Agentur für Arbeit erhalten. Hierzu muss der Interessent bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Dies gilt jedoch nur für Personen die den nachfolgenden Nationalitäten angehören: Eritrea, Irak, Iran, Syrien, Somalia.
  • Leistungsempfänger nach SGB III können eine Berechtigung von der Agentur für Arbeit erhalten.
  • Personen die Zugang zum Integrationskurs besitzen, sind verpflichtet erst diesen erfolgreich abzuschließen. Sollte nach dem Verbrauch aller Integrationskurs- und Wiederholerstunden das Kursziel B1 noch nicht erreicht sein, können die Berufssprachkurse zum Erreichen des Sprachniveaus besucht werden.
  • Beschäftigte, Auszubildende, Personen die sich im Anerkennungsverfahren befinden oder eine Berufserlaubnis erwerben wollen, können sich mit Anträgen bei der zuständigen Regionalstelle (Nürnberg) auf einen Kursplatz bewerben. 

Kursdauer
Die Berufssprachkurse die auf die Sprachniveaus A2, B1, C1, C2 abzielen umfassen aktuell 300 UE, Der Berufssprachkurs um das Sprachniveau B2 zu erreichen umfasst aktuell 400 UE.

Kursziel

  • das jeweils nächste Sprachniveau nach GER zu erreichen, als Mindestsprachniveau ist A1 vorzuweisen
  • Jeder Berufssprachkurs schließt mit einer zertifizierten Sprachprüfung ab.

Weitere Anmerkungen

  • auf Antrag und mit dem Nachweis der Bedürftigkeit können anfallende Fahrtkosten vom BAMF übernommen werden (Antrag auf Fahrtkostenzuschuss)
  • jede Person kann auch ohne Bestätigung/Berechtigung des BAMF, Jobcenter oder Agentur an einem Berufssprachkurs teilnehmen, die Kosten belaufen sich dann auf 2,07€ pro UE und sind vor Modulbeginn zu zahlen
  • Jedes Sprachniveau kann einmal, inklusive Prüfung wiederholt werden
  • Sollten Sie erfolgreich am Abschlusstest teilgenommen haben besteht die Möglichkeit, dass das BAMF 50% des gezahlten Kostenbeitrags zurückzahlt. Dies gilt nur, wenn zwischen Ausstellen der Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Anbieter und Ansprechpartner

Kreisvolkshochschule Hildburghausen
Obere Marktstraße 44
98646 Hildburghausen

Fr. Richter

Telefon: 03685/709285
Kvhs.hildburghausen@vhs-th.de
https://kvhs.landkreis-hildburghausen.de/

Jobcenter Landkreis Hildburghausen

Puschkinplatz 6
98646 Hildburghausen

Tel. 03685/786302

Jobcenter-hildburghausen@jobcenter-ge.de

Agentur für Arbeit Hildburghausen

Puschkinplatz 6
98646 Hildburghausen

Tel. 0800 / 4 55 55 00